Asylpolitik in Deutschland

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht.

ABER Flüchtlinge, die zunächst in einem sicheren Drittstaat registriert worden sind, haben keinen Anspruch auf Asyl.

Flüchtlinge, die in einem anderen EU-Staat registriert worden sind, müssen nach dem Dublin-Abkommen wieder dorthin zurückverwiesen werden, für sie ist dieser andere EU-Staat zuständig.

Das ist sehr praktisch für Deutschland, da es de facto keine Grenzen zu Ländern hat, aus denen tatsächlich Menschen fliehen. Sollte in Österreich oder Dänemark ein Bürgerkrieg ausbrechen, hätte Deutschland natürlich Pech, aber es sieht im Moment nicht so aus.

Die Grenzen der EU

Seit dem Frühjahr 2016 ist die „Balkanroute“, über die Flüchtlinge Deutschland, Schweden u.a. zu Fuß erreichen konnten, geschlossen. Zäune und verstärkte Grenzanlagen verhindern hier jedes Durchkommen, da die Balkanstaaten selbst keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, wofür sie von Deutschland kritisiert werden. Gleichzeitig ist die Schließung ihrer Grenzen sehr praktische für Deutschland, da die Flüchtlinge dort ohnehin nicht bleiben wollten, da sie keine Chancen auf Arbeit oder Bildung hätten. Auch von Griechenland und der Türkei verlangt Deutschland, Grenzen besser zu schützen.

Der EU-Türkei-Deal

So kommt es, dass im Jahr 2017 nach der Umwandlung der Türkei in einen definitiv nicht mehr demokratischen Staat und trotz massiver Kritik an der Inhaftierung von Journalisten und Menschenrechtlern Deutschland noch immer am Flüchtlingsabkommen mit der Türkei festhält: Die Türkei verhindert die Weiterflucht von Flüchtlingen nach Griechenland seit März 2016 und nimmt Flüchtlinge, die es bereits nach Griechenland und damit nach Europa geschafft haben, wieder zurück, wofür sie von Deutschland Geld erhält, welches theoretisch für Flüchtlingshilfe im Land verwendet werden soll. Außerdem sollte im Gegenzug der EU-Beitritt der Türkei und die Visa-Freiheit für türkische Bürger in Europa erleichtert werden.
Für jeden zurückgeschickten Flüchtling soll Deutschland einen Syrer – aber nur Syrer – direkt aus der Türkei aufnehmen.
Menschen anderer Nationen werden nicht aufgenommen, unabhängig von ihren Fluchtgründen und ihrer Situation. Aus der Türkei werden Flüchtlinge aber auch nach Syrien abgeschoben.
Zudem hat die Türkei eine Mauer an der Grenze zu Syrien errichtet und verwehrt Schutzsuchenden inzwischen den Grenzübertritt auch mit Waffengewalt.
So kommt es, dass im Jahr 2017 nach der Umwandlung der Türkei in einen definitiv nicht mehr demokratischen Staat und trotz massiver Kritik an der Inhaftierung von Journalisten und Menschenrechtlern Deutschland noch immer am Flüchtlingsabkommen mit der Türkei festhält: Die Türkei verhindert die Weiterflucht von Flüchtlingen nach Griechenland seit März 2016 und nimmt Flüchtlinge, die es bereits nach Griechenland und damit nach Europa geschafft haben, wieder zurück, wofür sie von Deutschland Geld erhält, welches theoretisch für Flüchtlingshilfe im Land verwendet werden soll. Außerdem sollte im Gegenzug der EU-Beitritt der Türkei und die Visa-Freiheit für türkische Bürger in Europa erleichtert werden.
Für jeden zurückgeschickten Flüchtling soll Deutschland einen Syrer – aber nur Syrer – direkt aus der Türkei aufnehmen.
Menschen anderer Nationen werden nicht aufgenommen, unabhängig von ihren Fluchtgründen und ihrer Situation. Aus der Türkei werden Flüchtlinge aber auch nach Syrien abgeschoben.
Zudem hat die Türkei eine Mauer an der Grenze zu Syrien errichtet und verwehrt Schutzsuchenden inzwischen den Grenzübertritt auch mit Waffengewalt.

"Hilfe"-vor Ort

Auf der anderen Seite werden in  Nordafrika mit EU-Geldern Flüchtlingslager und Grenzanlagen finanziert, so dass Flüchtlinge Lyrbien z.B. nicht mehr durchqueren können. Die afrikanischen Länder werden mit „Entwicklungshilfe“-Geldern erpresst – halten sie keine Flüchtlinge fest, gibt es kein Geld mehr. In den Flüchtlingslagern sind Gewalt, Willkür, Folter und Tod an der Tagesordnung. Früher wurden solche Lager illegal, teils von Schleppern selbst, geleitet und Flüchtlinge in Lagern entlang der ganzen Sahara-Route oft als Geiseln gehalten, bis die Familien zahlten und sie auslösten. Nun sind die Lager staatsgelenkt und legal.

Ein Antrag auf Asyl

Wer es ins Land geschafft hat, kann kurzzeitig aufatmen und einen Asylantrag stellen.
Zunächst wird ihm ein Platz in einer „Erstaufnahmeeinrichtung“ zugeteilt, von dort aus werden die Flüchtlinge weiterverteilt, jedes Bundesland bekommt Flüchtlinge zugewiesen, wie viele lässt sich anhand von Einwohnern des Bundeslandes errechnen.
Während der ersten neun Monate dürfen Asylbewerber gewöhnlich nicht arbeiten. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen. Auch von der Residenzpflicht, die es nicht gestattet, sich mehr als dreißig Kilometer vom Wohnort zu entfernen, existieren Ausnahmen, beispielsweise gilt sie nicht für die „Kontingentflüchtlinge“, die Deutschland direkt aus Syrien aufgenommen hat.
Auch sogenannte „besonders schutzbedürftige“ Flüchtlinge haben einen Sonderstatus.
Dazu zählen schwangere Frauen, Behinderte, Folteropfer, Opfer sexueller Gewalt oder des Menschenhandels.

Ablehnung

Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, kann der Flüchtling einen neuen Antrag stellen, falls sich die Situation in seinem Heimatland verschlimmert hat oder neue Erkenntnisse darüber vorliegen.
Allgemein soll nach Glaubhaftigkeit der persönlichen Geschichte entschieden werden, der Flüchtling erhält einen Dolmetscher und wird persönlich angehört. Doch bei der Fülle der Anträge ist es kaum möglich, sich für alle ausreichend Zeit zu nehmen.
Viele Flüchtlinge erzählen daher eine Geschichte über die Gründe her Flucht, die weniger kompliziert ist und rascher einleuchtet als die eigentliche Wahrheit.
Zahlreiche Fakten lassen sich ja, nicht belegen, viele Foltermethoden hinterlassen keine sichtbaren Spuren. Oder wie beweise ich, dass meine Familie vor meinen Augen getötet wurde, wenn ich das nicht zufällig gerade gefilmt hat? Es kommt also darauf an, wie glaubhaft ich klinge … oder wie gut mein Übersetzer ist.
Für einige Länder gilt ein temporärer Abschiebestopp, das heißt, der Flüchtling wird in Deutschland trotz Ablehnung zunächst weiter „geduldet“. Auch die Duldung bringt gewisse Rechte und Pflichten mit sich.
So gilt theoretisch für alle Flüchtlinge unter 18 Jahren die Schulpflicht.

 

Asylrecht 2017

Nach der kurzen Grenzöffnung 2015 ist die deutsche Asylpolitik wieder in die andere Richtung gekippt.

Fluechtlingslager in Idlib (https://www.flickr.com/photos/syriafreedom/8309708775/in/photostream/)

Fluechtlingslager in Idlib

Syrian boys, whose family fled their home in Idlib, walk to their tent, at a camp for displaced Syrians, in the village of Atmeh, Syria, Monday, Dec. 10, 2012

Die Politik der Integrationsvermeidung

Bis jetzt ist eine Art Nicht-Integrations-Politik Usus. Die Flüchtlinge sollen sich gezielt nicht zu heimisch fühlen, weil das natürlich die Bereitschaft vermindert, bei Ablehnung des Antrags oder nach Ende des Konflikts in ihrem Heimatland wieder zurückzugehen.
Das ist zwar verständlich, bringt aber ähnliche Konflikte mit sich wie das Arbeitsverbot.
Wer keine Chance zur Integration hat, dem kann natürlich immer vorgeworfen, dass er sich nicht integriert, die Abschottung ist vollkommen.
Wer nicht arbeiten darf, dem kann man natürlich gut vorwerfen, dass er nicht arbeitet – und dem Staat auf der Tasche liegt: Alles Argumente, die die NPD gerne gegen Flüchtlinge anführt.
Wenn ein Flüchtling, der schon länger in Deutschland ist, schließlich arbeiten darf, so darf er übrigens nur Jobs ausführen, für die kein anderer Deutscher und kein anderer EU-Bürger zur Verfügung stehen.

Unbegleitete Minderjährige nehmen eine Sonderstellung ein.
Natürlich kann man nicht leugnen, dass es durchaus nicht nur politische, sondern auch Wirtschaftsflüchtlinge gibt: Eltern schicken ihre Kinder weg, weil sie keine Perspektive im eigenen Land sehen.
Oder ein Jugendlicher ist tatsächlich alleine geflohen, hat seine Familie auf der Flucht verloren … es gibt viele Möglichkeiten.
Solche Minderjährigen können in Deutschland nicht abgeschoben werden. Darauf berufen sich die Ämter oft und gewähren kein Asyl, mit der Begründung, dass die Jugendlichen „ja sowieso nicht abgeschoben werden können“. So werden sie nur geduldet, allerdings bloß bis zu ihrem achtzehnten Lebensjahr, und viele Wege sind ihnen verwehrt.

Seit der russischen Invasion in der Ukraine sind ermeut Millionen Menschen auf der Flucht.

Die Weltbank schätzt die Gesamtbevölkerung des Landes auf etwa 44 Millionen Menschen. Das UNHCR rechnet mit bis zu vier Millionen Flüchtenden, betont jedoch, dass auch diese Zahl übertroffen werden könnte.

Im Frühjahr 2022 kann noch niemand abschätzen,wie lange der Krieg noch dauern und wie grausam er noch werden wird.

Abdu finds his voice in Germany

  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)
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  • Germany Humanitarian Assistance Programme (UNHCR / G. Welters / November 2014)